AGB
Allgemeine Lieferbedingungen der IVG Energy Solutions GmbH
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der IVG Energy Solutions GmbH im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
1.2 Abweichende Bedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
- Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Verkäufers, sowie im Internet enthaltene Angebote sind stets freibleibend.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt oder unverzüglich ausgeführt werden.
2.3 Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.4 Der Verkäufer kann bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
2.5 Bei Insolvenz des Käufers ist der Verkäufer zur Kündigung berechtigt.
2.6 Stornierungen nur nach besonderer Vereinbarung und ggf. mit Abzügen bei der Gutschrift.
- Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung und Kundenpflege genutzt, sofern kein Widerspruch erfolgt.
- Zusätzliche Leistungen
Beratungs-, Planungs- oder Installationsleistungen gegenüber Dritten sind nicht Vertragsgegenstand.
- Lieferung, Gefahrübergang, Verzug und Ausfuhrvorschriften
5.1 Lieferung erfolgt „ab Werk“.
5.2 Gefahr geht bei Übergabe an Spediteur/Frachtführer über.
5.3 Versicherung nur auf Wunsch des Käufers.
5.4 Verzögerung durch Käufer: Lagerung auf dessen Kosten und Gefahr.
5.5 Teillieferungen zulässig.
5.6 Lieferverzögerung durch höhere Gewalt: Fristverlängerung oder Rücktritt möglich.
5.7 Verkäufer haftet nur für eigenes Verschulden.
5.8 Bei Lieferverzögerung muss der Käufer Stellung beziehen.
5.9 Export kann genehmigungspflichtig sein.
5.10 Lieferungen unterliegen Exportvorschriften.
- Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Alle Preise zzgl. MwSt.
6.2 Rechnungen sofort ohne Abzug zahlbar.
6.3 Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Regelungen.
6.4 Verkäufer darf Ware bei Verzug zurücknehmen.
6.5 Kein Zahlungsverweigerungsrecht bei bekannten Mängeln.
6.6 Aufrechnung nur mit anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen.
- Eigentumsvorbehalt
7.1 Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers.
7.2 Bei Verarbeitung: Miteigentum entsprechend Anteil.
7.3 Forderungsabtretung bei Weiterverkauf.
7.4 Verfügungen nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs erlaubt.
7.5 Einziehung abgetretener Forderungen durch Käufer widerruflich.
7.6 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind zu melden.
7.7 Rechte erlöschen bei Insolvenz.
7.8 Sicherheiten werden freigegeben, wenn sie 10% übersteigen.
7.9 Wert der Vorbehaltsware entspricht dem Rechnungsbetrag.
- Gewährleistung und Haftung
8.1 Käufer muss Mängel innerhalb von 14 Tagen anzeigen.
8.2 Keine Verfügung über mangelhafte Ware ohne Einigung.
8.3 Ware zur Prüfung zur Verfügung stellen.
8.4 Art der Nacherfüllung bestimmt der Verkäufer.
8.5 Zusätzliche Kosten bei Verlagerung der Ware trägt der Käufer.
8.6 Verbraucherfälle müssen gemeldet werden.
8.7 Planung durch Verkäufer darf nicht eigenmächtig geändert werden.
8.8 Verjährung nach 12 Monaten (Ausnahmen beachten).
8.9 Rückgriffsansprüche nur bei berechtigter Inanspruchnahme.
8.10 Ersatz für Sachmängel gemäß Abschnitt 10.
- Allgemeine Haftungsbegrenzung
9.1 Haftung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2 Haftung für Körper-, Gesundheits- und Lebensschäden bleibt bestehen.
9.3 Weitere Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
9.4 Gesetzliche Verjährung bei grobem Verschulden und Personenschäden.
- Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
10.1 Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Verkäufers.
10.2 Deutsches Recht gilt, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.